21. Juli 2025
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Hundesteuer 2025 ist fällig

Stadt Castrop-Rauxel erinnert Hundehalterinnen und Hundehalter an Zahlungspflicht – keine neuen Bescheide

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Die Stadt Castrop-Rauxel weist darauf hin, dass die Hundesteuer für das Jahr 2025 zum 1. Juli 2025 fällig wird. Alle Hundehalterinnen und Hundehalter im Stadtgebiet sind aufgefordert, die Zahlung fristgerecht zu leisten.


Ein neuer Steuerbescheid wird nicht verschickt: Der zuletzt erteilte Hundesteuerbescheid aus dem Jahr 2024 gilt weiterhin und besitzt Dauerwirkung. Daraus ergibt sich automatisch die Verpflichtung zur jährlichen Zahlung, sofern keine Änderungen bei der Hundehaltung erfolgt sind.


Die Stadt empfiehlt, der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung zu erteilen, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen und keine Fristen zu versäumen. Bereits vorliegende Einzugsermächtigungen behalten ihre Gültigkeit. Alternativ kann die Zahlung per Überweisung oder Dauerauftrag erfolgen.


Die Überweisungen sind unter Angabe des persönlichen Kassenzeichens auf folgendes Konto zu richten:


Empfänger: Stadt Castrop-Rauxel
Bank: Sparkasse Vest Recklinghausen
IBAN: DE61 4265 0150 0000 0006 04


Weitere Informationen zur Hundesteuer – etwa zur Höhe der Abgabe, Anmeldung von Hunden oder möglichen Befreiungen – sind auf der städtischen Webseite unter www.castrop-rauxel.de/dienstleistung/hundesteuer zu finden.


  • Quelle(n): Stadt Castrop-Rauxel

Autor

Nils Bettinger

Nils Bettinger

Gründer und Redaktionsleiter.
Hält den Kopf für alles hin.

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