16. März 2026
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Belehrung für Lebensmittelberufe jetzt flexibler

Gesundheitsamt bietet Infektionsschutz-Belehrung seit 15. März jederzeit online an

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Wer beruflich erstmals mit Lebensmitteln arbeitet, benötigt eine Bescheinigung des Gesundheitsamts. Grundlage dafür ist eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. Ab dem 15. März 2026 bietet das Gesundheitsamt des Kreises Recklinghausen diese Belehrung noch flexibler online an.


„Bürger können die Belehrung dann jederzeit bequem von zu Hause oder auch unterwegs absolvieren und sind nicht mehr an Termine gebunden. Auch Wartezeiten fallen weg“, erklärt Dr. Jutta Hullmann, Leiterin des Gesundheitsamts des Kreises Recklinghausen. Zwar bestand bereits zuvor die Möglichkeit, die Belehrung online über einen Dienstleister zu absolvieren – dort waren Teilnehmende jedoch an feste Termine gebunden. Die neue Online-Belehrung wird außerdem in 14 verschiedenen Sprachen angeboten.


Pflicht für viele Tätigkeiten im Lebensmittelbereich


Die Belehrung ist gesetzlich vorgeschrieben für alle Personen, die beruflich mit Lebensmitteln arbeiten – etwa bei der Herstellung, Verarbeitung, im Verkauf oder in der Verpflegung, beispielsweise in Restaurants, Kantinen oder Cafés. Auch Beschäftigte, die mit Bedarfsgegenständen wie Geschirr oder Besteck arbeiten, benötigen diese Bescheinigung.


„Sie ist wichtig, damit Verbraucher vor der Übertragung von Infektionskrankheiten geschützt werden. Dabei werden unter anderem Hygienemaßnahmen und das richtige Verhalten im Krankheitsfall vermittelt“, so Dr. Hullmann.


So läuft die Online-Belehrung ab


Teilnehmende benötigen eine stabile Internetverbindung sowie einen Computer, ein Smartphone oder Tablet. Nach der Anmeldung wird zunächst ein Video gezeigt, anschließend folgt ein Test. Sollte dieser nicht bestanden werden, kann er wiederholt werden. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmer ein persönliches Zertifikat. Der gesamte Ablauf dauert im Durchschnitt rund 60 Minuten.


Die Belehrung ist weiterhin auch in Präsenz möglich für Personen, die sie nicht online durchführen können. Ein Termin kann beim Gesundheitsamt vereinbart werden. Wer die deutsche Sprache nicht beherrscht, muss selbst eine Person organisieren, die bei der Übersetzung hilft.


Für die Belehrung erhebt der Kreis Recklinghausen eine Gebühr von 30 Euro. Bei einer Präsenzbelehrung ist die Zahlung bar möglich, online kann per PayPal oder Kreditkarte bezahlt werden.


Weitere Informationen zur Anmeldung sowie zu benötigten Unterlagen gibt es unter www.kreis-re.de/belehrung.


  • Quelle(n): Kreis Recklinghausen

Autor

Maren Giese

Maren Giese

Redakteurin